Bitte beachtet besonders §5 Fangbeschränkungen / Fangzeiten hier ist neu: „Auch dürfen pro Woche nicht mehr als 4 Karpfen entnommen werden.“
Wir gehen dabei davon aus, dass die Woche von Montag bis einschließlich Sonntag geht.
Die neue Gewässerordnung findet ihr hier: <hier>