Bitte die neue ab 01.01.2015 gültige Gewässerordnung beachten!
Es haben sich einige Punkte verändert. Z.B. §5 / Abs. 5:
In der Zeit vom 15. Februar bis 15. Mai ist das Fischen mit Köderfisch, Fischteilen und Kunstködern verboten! Ausnahme das Spinnfischens auf Forellen am Baggersee mit kleinen Kunstköder bis maximal 3 cm Länge. (Größere Blinker, Wobbler etc. die nicht in das Futterschema der Forelle passen sind verboten und gelten als Verstoß gegen die Gewässerordnung).