Fangbeschränkungen

Liebe Fischerkollegen,

es geht anscheinend das Gerücht um, dass die Fangbeschränkungen erhöht oder aufgehoben wurden. Dies ist definitiv falsch! Es gelten nach wie vor die gesetzlichen Fankbeschränkungen (dies betrifft auch die Schonmaße) von 2 Edelfischen/Tag, insges. jedoch nicht mehr als 5 (also wie in den Karten angegeben: 2 Forellen, 2 Karpfen, 2 Schleien u.s.w. insgesamt jedoch nicht mehr als 5). Es geht also nicht an, dass jemand 5 Forellen mitnimmt und diese dann auch noch nicht mal einträgt, oder morgens 2 Karpfen und mittags 2 Karpfen fängt (wer futtert am Tag 4 Karpfen????) Es ist übrigens ebenfalls verboten, die gefangenen Fische kommerziell zu verwerten, also kein Verkauf, bzw. Tausch. Angeln ist und bleibt ein Hobby, die gefangenen Fische dienen der Eigenversorgung und dem Eigenverbrauch und nicht der Bereicherung Einzelner auf Kosten der Vereinsmitglieder. Wir werden dies ab sofort auch vertärkt kontrollieren, ebenfalls steht es jedem Mitglied frei, dies entsprechend zu protokollieren/melden und auf die Einhaltung der Vorschriften hin zu weisen. Bitte haltet Euch an die Vorgaben, Zuwiderhandlungen schaden der Gemeinschaft und werden daher auch entsprechend geahndet.

mit einem herzlichen und auch mahnendem Petri Heil

Wolfgang Kaiser, 1. Vorsitzender